Die Rats-Apotheke in Alfeld
1587 wurde sie erstmals urkundlich erwähnt
Die Alfelder Rats-Apotheke hat eine lange Tradition, die bis in die frühe Neuzeit zurückgeht. Sie wird 1587 urkundlich erwähnt und befand sich ursprünglich im Haus Markt Nr. 6 (Meyer am Markt). Die Offizin war als Nr. 44 im Brandkataster eingetragen, mit einem Brauhaus verbunden und muss als Einheit von Grundstück, Gebäude und Apotheke durch den Rat konzessioniert gewesen sein. Über ihre Besitzer berichtet Heinze folgendes: „Die Apotheker waren angesehene Leute in der Stadt, sie waren schoßfrei und wurden oft mit der Stellung eines Ratsmannes betraut. Neben den Arzneistoffen verkauften sie als Spezereihändler Gewürze, Konfekt, Wachs usw., wie aus der ‚Wallensteinschen Rechnung1 ersichtlich ist. Weiter verbreiteten sie „Claret, Luttertrank, und dergleichen zugerichtete Getränke, so man statt der Arzney für Gesunde und Kranke auf den Apotheken hält.“ Es waren dies gewürzte Getränke aus Wein, meist Landwein, welche bis in das 17. Jahrhundert sehr beliebt waren. Als der Rat den Weinhandel einstellte, vertrieb ausschließlich der Apotheker die Rhein- und spanischen Weine; er erhielt vom Rat die Erlaubnis, dieselben neben Spirituosen in seinem Hause zu verseilen“ – d.h. verkaufen – „und für einkehrende Gäste eine Trinkstube (Weinstube) zu halten, die meist von den Honoratioren der Stadt besucht wurde. “ Allerdings musste, wie aus den Stadtrechnungen seit 1581 zu ersehen ist, ein Apothekenzins von 30, später 20 Gulden bezahlt werden.
Eine zweite Apotheke war zunächst nicht vorhanden. Erst in einem Brief des Dr. Daniel Rudolphi aus Binder ist 1610 von „einem Consens der in hiesiger Stadt anzurichtenden Apotheken“ die Rede. Der Genannte taucht dann 1612 in den Akten als Apotheker auf, der Marschgerechtigkeit und Bürgerschaft in der Perkbäuerschaft erwarb. Als Gründungs zeit sind damit die Jahre 1611 oder 1612 anzunehmen. Rudolphi wird noch 1613, 1620 und 1623 erwähnt, aber nie unter dem Kämmereititel „von der Apotheken“. Die zweite Offizin wird sich wahrscheinlich im Haus Markt Nr. 12 (früher Pecksches Hotel, heute Stadt/Elektro-Fischer) befunden haben, wo sich für das 18. Jahrhundert die „niedere“ oder Einhornapotheke nachweisen lässt. Heinze nennt für das Jahr 1622 noch einen Apotheker Alexander Priester, was heißt, dass es mindestens noch eine dritte Offizin gegeben hat. So führt Graff für 1692 die Oelfensche Apotheke auf der Marktstraße Nr. 1 (heute Bartens/Schiller) an. – Um 1770 werden die beiden großen Niederlassungen jedenfalls, entsprechend ihrer Lage am Markt, als „obere“, d. i. die Ratsapotheke, und die „niedere“ oder „Apotheke zum Einhorn“ voneinander unterschieden.
Am 28. September 1844 verfertigte der Aktuar a. D. Schlüter eine „Ansicht über das Apotheken-Wesen in der Stadt Alfeld“ und berichtete darin über die „niedere“, oder wie er sie nannte “Stahlsche“ Apotheke: „Im Jahre 1764 wurde dem damaligen Cämmerer Georg Engelhard Henke, wie die darüber ausgefertigte Urkunde des 28sten May besagt, vom hiesigen Magistrate die Concession auf eine Apotheke unter der Benennung „Rats-Apotheke“ gegen eine jährliche Recognition von 1 Thaler 4 Mariengroschen und unter gewissen polizeilichen Bedingungen, erteilt. Bis zum Jahre 1792 findet sich auch diese Recognition in den Cämmerei-Registern verzeichnet, verliert sich aber späterhin. “ Als Henke die Konzession erhielt, bewohnte er das Haus am Markte neben dem sog. Schuhgildehaus (Markt Nr. 11), letzteres wurde damals vom Kaufmann Weißenborn bewohnt und gehört heute dem Amtsgerichtsrat Rahn. Die Henkesche Apotheke ging 1797 an Augustin Laurentius, den Schwiegersohn Henkes, über. Laurentius verlegte das Geschäft in das Haus neben der Lüderschen, der „oberen“ Apotheke, gab die Offizin aber 1805 auf und trat sein Recht, gegen eine Abstandssumme, an den Apothekergehilfen in Gronau Ernst August Stahl, gebürtig aus Lengede im Amt Feine, ab. Da Laurentius aber das Grundstück weiter behielt, kaufte Stahl ein Haus auf der Leinstraße und verlegte die Apotheke dorthin. In einem Gesuch bat Stahl am 22. April 1805 mit der Bemerkung, dass er die ehemals Henkesche Apotheke von Laurentius erstanden und das Privileg „Allerhöchsten Ortts“ bestätigt erhalten habe, nun den Alfelder Magistrat um die gleiche Konzession, wie sie bereits 1762 erteilt worden war.
Er schrieb dabei folgendes:
„Ich werde, so viel nur in meinen Kräften stehet, mich bemühen, einer solchen Concession mich würdig zu bezeigen und die Bedingungen, die bereits meinem Vorgänger zur Obliegenheit gemacht sind, auf das gründlichste erfüllen und getröstet mich daher einer geneigten Erhörung, wenn Ew. Wohl- und Hochedelgeborene ich mich um diese anderweite Concession als Rats Apotheker ganz gehorsamst bitte, der ich mit geduldiger Verehrung beharre Ew. Wohl- und Hochedelgeborene ganz gehorsamster Diener Ernst August Stahl“.
Daraus, dass die ehemalige Henkesche Apotheke von einem Haus in ein anderes verlegt werden konnte, schloss bereits der Aktuar Schlüter, dass diese Apotheke nicht auf ein Realrecht begründet war. Tatsächlich haben beide Offizien bis 1779 kein landesherrliches Privileg besessen, und auch im genannten Jahr erhielten sie eben nur ein personelles und kein reales. So heißt es erst in einer Abschrift eines Fürstbischöflichen Erlasses vom 24. September 1780: „dass beide hiesigen Apotheken mit einem landesfürstlichen Privilegio exclusiv versehen seien.“ Die dem Apotheker Stahl zugesprochene Konzession musste also mit seinem Tode erlöschen, falls er sie aber noch zu Lebzeiten abgeben wollte, war ein erneutes Ratsprivileg fällig. Die Behörde hatte damit sogar das Recht, die Apotheke eingehen zu lassen, ohne dass die Erben Stahls einen Anspruch auf Entschädigung hatten. Der Titel „Ratsapotheke“, der bisher fest zu dem Haus Markt Nr. 6 gehört hatte, wurde diesem spätestens 1764 genommen und, vielleicht aufgrund der Stellung ihres Besitzers Henke als Kämmerer, der niederen Apotheke verliehen. Auch mag der Umstand mitgespielt haben, dass die Gesundheitsfürsorge mittlerweile Landessache geworden war und der Titel damit seinen ursprünglichen Inhalt verloren hatte. 1859 wird er dann wieder vom Besitzer der oberen Apotheke, Ernst Lüders, geführt. Als Ratsapotheker sind bekannt: 1587 Barthold Kühn, 1616 Justus Rudemann, der auch 1630 noch Zins zahlte, 1642 Engel, 1654 Joh. Kress (Rees?) und Joh. Hoyer, um 1700 Meister, 1729 und 1757 Schumann, 1765 und 1769 Brunotte. Am 28. Juli 1773 verkaufte Joh. Ludolph Brunotte sein Geschäft an den Apotheker Christoph Ernst Lüders für 1565 Thaler, nebst Wohn- und Brauhaus. Seine Frau heiratete nach seinem Tode den Apotheker Reinhard Friedr. Krevet, der die Offizin bis zu seinem Tod im Jahr 1800 weiterführte. Von 1800 bis 1806 wurde sie für dessen minderjährigen Stiefsohn Karl Friedr. Lüders verwaltet, der von 1806 bis 1833 Eigentümer war. Da er gelähmt war, fungierte von 1821 bis 1846 als Administrator sein Halbbruder Arnold Krevet bis Karls Sohn Ernst (geb. 1815, approbiert 1845) am 24. 6. 1846 die Verwaltung seiner Apotheke selbst übernehmen konnte und bis zum 1. Juli 1887 in Besitz hatte. Sie ging dann an Joseph Förster über.
Apotheker Joseph Förster, der die Apotheke von 1887 bis 1919 führte. |
Gemäß der „Medicinal-Ordnung vom 13ten May 1782“ hatte der Physikus Dr. Nölting die Aufsicht über die Apotheken zu führen. Er berichtete im Jahre 1833, die Apotheke sei ursprünglich in starkem Verfall gewesen und hätte sich unter der Verwaltung Arnold Krevets so gehoben, dass diesem die Weiterführung des Geschäftes bis zur Ablösung durch Ernst Lüders belassen wurde, obwohl er kein Staatsexamen als Apotheker abgelegt hatte.
Der Aktuar Schlüter empfahl bereits in seiner Untersuchung von 1844 die Zusammenlegung beider Apotheken.
Ein entsprechender Kaufkontrakt wurde 1848 angeregt, konnte aber erst 1859 unterzeichnet werden, da seine Anerkennung durch die Landdrostei Hildesheim nicht früher zu erlangen war. Schlüter begründete seine Ansicht ausführlich und gibt uns damit einen ausgezeichneten Einblick in die allgemeine Situation in Alfeld und Umgebung. Die Stadt hatte damals ungefähr 2700 Einwohner, darunter aber so viel ganz Arme und Notleidende, dass kaum 2000 verblieben, die, auch teils mit großer Anstrengung, Arzneien aus eigenen Mitteln bezahlen konnten. Zum „Rajon“ – also dem städtischen Einzugsgebiet – von dem man annehmen konnte, dass sie ihre Arzneien in Alfeld erwarben, gehörten Langenholzen, Sack, Hörsum, Everode, Meimerhausen, Röllinghausen, Imsen (Immensen), Föhrste, Gerzen, Warzen, Limmer, Dehnsen und Eimsen. Die weiter entfernten Orte tendierten nur insoweit nach Alfeld, als sie sich hiesiger Ärzte bedienten. Sie waren sonst aber auf die benachbarten Apotheken in Gronau, Lamspringe, Bodenburg, Salzdetfurth, Greene, Grünenplan und Gandersheim ausgerichtet.
Die Alfelder Rats-Apotheke Joseph Förster um 1910
Als ein großer Übelstand für die Alfelder Apotheken wurde auch die Niederlassung eines Homöopathen in Wrisbergholzen angesehen, da ihnen dadurch alle dortigen Verordnungen ausfielen. Auch waren viele Ortschaften des ehemaligen Amtes Winzenburg der Stadt durch die Umsiedlung des Gerichtes von Bilderlahe bei Seesen nach Lamspringe entfremdet, wo sich vor 1811 weder eine Apotheke noch ein Arzt befunden hatte.
Eine weitere Schwächung der Position hatten die Alfelder Offizien durch die Niederlassung eines Arztes in Grünenplan erfahren. Vorher praktizierten nur die städtischen Ärzte in den braunschweiger Ortschaften Grünenplan, Delligsen, Carlshütte, „Kajerde“, Hohenbüchen, und die dortigen Patienten holten dann selbstverständlich in Alfeld ihre Arzneien. „Und wenn ja noch einiger Handkauf von dortigen Inwohnern getätigt wurde, welche hier sonst Geschäfte hatten, so hat sich dieser nun auch durch die Trennung des Braunschweigischen Weser-Distrikts vom hiesigen Steuerverein seit dem 1. Januar d. J. ganz verloren“. Ferner macht Schlüter auf den Übergang von bedeutendem Alfelder Grundbesitz aufmerksam, weswegen der städtische Mittelstand noch ganz verarmen werde. „Da nun bekanntlich der Landmann selten eher sich um ärztliche Hilfe umsieht, ehe die Karre am Berge stehet, und der Bürger in seiner Verarmung den Arzt nicht mehr lohnen kann, so wird es augenfällig was unter solchen Verhältnissen den Apotheken bevorsteht, nämlich, dass sich zwei Apotheken auf die Dauer nicht mehr halten können, wenigstens nicht werden in dem Zustand bleiben können, der jetzo von einer wohleingerichteten Apotheke gefordert wird. “ Zum Schluss weist Schlüter auf die Verordnung vom 19. 12. 1820 hin, nach der es möglich war, überflüssige Offizien einzuziehen und empfiehlt die Aufhebung der Stahlschen Apotheke, da Stahl ein Mann in schon vorgerücktem Alter und noch unverheiratet sei.
Zwei Jahre nach diesem Gutachten konnte Ernst Lüders den Apothekereid leisten, um dann das väterliche Geschäft zu übernehmen. Er lautete in der Fassung von l 782: „Ich NN gelobe und schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen wahren Eid: dass ich die, die meinem Amt und. Kunst obliegenden Handlungen jederzeit treufleißig verrichten, die von Sr. Hochfürstlichen Gnaden, meinem gnädigsten Herrn in der ergangenen Medicinal-Ordnung mir vorgeschriebenen Artikel sammt der bestimmten Apothekertaxe halten, und die einkommenden Recepte im Namen, Maaße, Gewicht und sonsten ohne einige Veränderung verfertigen, nicht ein Stück für das andere nehmen, auch mit Verkauf schädlicher, starker und komponierter Medikamente sine praescripto et censura medici, behutsam verfahren, des ordentlichen Kurirens und Besuchens der Patienten mich enthalten, viel weniger Gift an jemand unbekannten ohne genügsame Versicherung, oder wie sonsten Kap. 4 § 17 es mir vorgeschrieben ist, abfolgen lassen, und im übrigen, wie es einem ehrlichen und redlichen Apotheker gebühret und anstehet, mich selbst verhalten, auch zu allen diesen Verrichtungen meine Offizinbediente gleicher Maaßen anhalten will. So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort. „
Unter Ernst Lüders fand dann der seit langem angestrebte Zusammenschluss beider Apotheken statt. Sein Vertragspartner Justus Schwacke, der Nachfolger Stahls, setzte seine Unterschrift am 30.’November 1858 unter den Kaufkontrakt. Der Vertrag umfasste sämtliche zur Betreibung des Apothekergeschäftes vorhandenen Sachen, wie Warenlager, Gefäße, Gerätschaften und Repositorien, kurzum alle „in der Offizin, im Laboratorium, in der Materialkammer, im Keller und auf dem Boden befindlichen Gegenstände und Utensilien, welche zu Apothekerzwecken angeschafft sind.“ Die Übereignung sollte am 1. April des folgenden Jahres erfolgen und Ernst Lüders 13500 Thaler „Courant“ – also in umlaufender und gültiger Münze – kosten. Der offizielle Kaufkontrakt wurde am 20. 1. 1859 vom Königl. Hannoverschen Notar Heinr. Jul. Mundt ausgefertigt und von dem Particulier Adolph Koch und dem Kaufmann Hermann Dralle bezeugt. Zur Sicherheit des Verkäufers nahm Lüders auf sein Haus, „dahier zwischen Rosenstirn und Sievers“ gelegen, eine Hypothek auf. Die Lüdersche Apotheke hatte zur der Zeit einen Umsatz von 2 000 und die Schwackesche von 2 690. Thalern, wie aus einem Schreiben des Königlichen Obermedizinalkollegiums in Hannover an die Landdrosterei in Hildesheim hervorgeht. Um den Umstand voll zu machen, wurde am 30. April 1860 eine erneute Verkaufsurkunde über das Großbürgerhaus in der Leinstraße, damals zwischen Rinne und Glenewinkel, noch heute Ratsapotheke, abgeschlossen. Es treten dabei als Verkäufer die Vormünder der minderjährigen Kinder des verstorbenen Schwacke, nämlich seine Witwe und der Hannoversche Kaufmann Carl Rohrs, als Käufer Ernst Lüders und als Zeugen die Alfelder Adolph Koch und der Kaufmann F. A. Schmidt auf.
Lüders verkaufte das Gebäude der alten Ratsapotheke am oberen Markt, das ja heute noch zu den schönsten Zeugen aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg gehört, an den Kaufmann Weißenborn (1861) und siedelte dann nach der Leinstraße über. 1887 wurde die Ratsapotheke von J. Förster und seit 1919 von der Familie Wiederholt geführt, die sie nun in zweiter Generation innehat.
Quelle: Gerhard Kraus (Blume), für die Alfelder Zeitung vom 13. u. 20.09.1969
Die Rats-Apotheke 1938
Aus einer alten handgeschriebenen Chronik
1587 Rathsapotheke, Haus Nr. 44 des Brandkatasters, hat eine Reallast von 30 Gulden an die Stadt zu zahlen
1692 steht das Haus als Rathsapotheke im Verzeichnis. Rathsapotheker Johann Daniel Meister Rathsapotheker Daniel Schumann
Um 1700 Urkunde v. 28. 5. 1764: Bürgermeister und Rat haben Georg Engelhard Henken zum Rathsapotheker angenommen. Neben der seinigen soll nur noch die zweite Apotheke geduldet bleiben. Der Rathsapotheker hat jährlich 2 mfl. als Recognition an die Stadt zu zahlen.
28. 7. 1773 Johann Ludolph Brunotte verkauft die Rathsapotheke an Christoph Ernst Lüders (für 1565 Thaler), nebst dem Wohn- und Brauhaus. Für etwaige Renovierung des Privilegs habe Lüders zu sorgen.
16. 12. 1779 sind die Originale der Privilegurkunden an den Fürstbischof gesandt.
24. 9. 1780 bringt der Landesbischof Friedrich Wilhelm in einem Dekret, in dem er „Quacksalberei und wilden Medizinverkauf“ verbietet, zum Ausdruck an den Bürgermeister und Rat der Stadt, dass er in Alfeld zwei Apotheken mit einem landesfürstlichen privilegio exclusive begnadigt habe. Nach dem Tode des Apothekers Lüders heiratet die Witwe den Reinhold Friedrich Crevet, der die Apotheke bis zu seinem Tode 1800 verwaltet. Ihm wurde am 10. 2. 1797 vom Medizinaldirektor aufgegeben, künftig auch ein Konzessionsgeld an die Regierung zu entrichten, im Termin am 1. 4. 1797 solle darüber verhandelt werden, er möge den älteren Konzessionsbrief vorlegen. Von anderen wird sie für den minderjährigen Karl Friedrich Lüders bis 1806 verwaltet. Dann übernimmt er selbst die Apothekenverwaltung.
Seit 1821 muss, da er gelähmt ist, sein Halbbruder Arnold Krevet verwalten. Nach dem Tode von Karl Friedrich Lüders tritt der Erbe Ernst Lüders am 24. 7. 1846 das Geschäft an. Er verkauft die Apotheke am 1. 7. 1887 an Joseph Förster, unter Verzicht auf Konzession zu dessen Gunsten.
Förster erhält am 23. 6. 1887 die Konzession.
Nachfolger Wiederholt erhält die Konzession am 22. 7. 1919.
Über die zweite Apotheke wird berichtet:
1779 Auch Original der Privilegurkunde der zweiten Apotheke an Landesbischof gesandt.
1780 Schon die zweite Apotheke am Markt nachweisbar, also weder in der Preußischen noch in der Westphälischen Zeit gegründet.
1831 Besitzer Laurentius
10. 1. 1834 sieht der Bürgermeister Schramm in einem Bericht beide Apotheken als mit veräußerlichem Realprivileg behaftet an.
1834 Besitzer Stahl, der das Privileg nach der Leinstraße 80 verlegte.
26. 5. 1848 Besitzer Justus Schwacke
1.4. 1859 Besitzer Ernst Lüders, der geschäftlich kleinere Rathsapotheker, der die zweite Apotheke für 13. 500 Thaler (Inventar und die „Gerechtsame“) erwarb, ohne Gebäude durch Vertrag vom 20. 1. 1859.
30. 3. 1859 Dekret über die Verschmelzung beider Apotheken zu einer einzigen, wobei die zweite Apotheke des Schwacke aufhören und Lüders allein fortbestehen soll. (Absatzgebiet 9000 Seelen, Umsatz der Schwackeschen Apotheke war jährlich durchschnittlich 2690 Thaler, mit Materialwaren und Spiritushandel.)